Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (onoma kaffee UG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleich-stellungsgesetz - LBGG) und Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://onoma.coffee.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Große Straße 16a
24937 Flensburg
Tel.: 0461 79504350
info@onoma.coffee
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die Website bietet keine Funktion, mit der Nutzende nativ visuelle Inhalte anpassen können (z.B. freie Kontrolle über Textabstände oder Textgröße). Ebenfalls nicht enthalten sind Erklärungen zu Fachbegriffen auf den entsprechenden Seiten (z.B. Bedeutung von 'washed' im Sinne der Kaffeeaufbereitung).
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Aufgrund von begrenztem Stundenkontingent für die Arbeit an der Website, eingeschlossen von Wartung, von ca. 10 Stunden können Features generell nur langsam implementiert werden. Dies betrifft auch die Barrierefreiheit. Trotzdem versuchen wir, die Website so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Evaluationsmethode
Die Evaluierung wurde eigenständig durchgeführt mit Hilfe einer WCAG 2.1 and 2.2 Checkliste über https://www.levelaccess.com/wp-content/uploads/2025/07/The-Must-Have-WCAG-Checklist.pdf.Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postadresse:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon:0431 9881620
Fax: 0431 9886101620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.10.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.10.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de